In 2 Jahren berufsbegleitend zur Matura: Berufsreifeprüfung an der VHS Krems!

Die VHS Krems bietet seit bald 15 Jahren die Möglichkeit, Vorbereitungslehrgänge zu besuchen und die Prüfungen für die Berufsreifeprüfung abzulegen. Die folgenden Zeilen zu lesen kann sich lohnen. Bzw. rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Individualtermin: +43-2732-85798.

Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Informationen:

Was, genau, ist die Berufsreifeprüfung?

Personen ohne Reifeprüfung können durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben (auf deutsch: Die Matura machen), wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben (= eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein):

  • Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969,
  • Facharbeiterprüfung gemäß § 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr.298/1990,
  • mindestens dreijährige mittlere Schule,
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997,
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961,
  • Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194,
  • Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194,
  • Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990,
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten.

Die abgeschlossene Berufsreifeprüfung berechtigt wofür?

Zu den mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen zählen insbesondere die Berechtigung zum Besuch von

  • Hochschulen und Universitäten,
  • Fachhochschul-Studiengängen,
  • zum Besuch von Kollegs und Akademien sowie
  • die Erfüllung der Ernennungserfordernisse gemäß Z 2.11 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl.Nr. 333.

Die Berufsreifeprüfung ist eine Externistenprüfung (im Sinne des § 42 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 in seiner jeweils geltenden Fassung). Soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, gelten somit die Vorschriften über Externistenprüfungen.

Der Prüfungskandidat darf zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres antreten. Abweichend von § 1 Abs. 1 darf der Prüfungskandidat zu höchstens drei Teilprüfungen bereits vor erfolgreichem Abschluss einer der in § 1 Abs. 1 genannten Ausbildungen bzw. Prüfungen antreten.

Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den Fachbereich unter sinngemäßer Anwendung des § 8a und des § 11 Abs. 1 auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.

Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:

  • Deutsch: eine fünfstündige schriftliche, standardisierte Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule und eine mündliche Prüfung bestehend aus einer Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben.
  • Mathematik (bzw. Mathematik und angewandte Mathematik): eine viereinhalbstündige schriftliche, standardisierte Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule.
  • Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten eine fünfstündige schriftliche, standardisierte Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule. An der VHS Krems wird im Rahmen der Berufsreifeprüfung als lebende Fremdsprache “Englisch” angeboten.
  • Fachbereich: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau. An der VHS Krems wird im Rahmen der Berufsreifeprüfung folgender Fachbereich angeboten:
    • Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen (in Kooperation mit der HAK Krems)

Die mündliche Prüfung entfällt für Prüfungskandidaten, welche die schriftliche Teilprüfung in Form einer projektorientierten Arbeit ablegen.

Prüfungen entfallen für Personen, die eine nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Der zuständige Bundesminister hat durch Verordnung jene Meister-, Befähigungs- und sonstigen Prüfungen festzulegen, die diesen Anforderungen entsprechen.

Die Teilprüfung gemäß Abs. 1 Z 4 kann 1. auch über ein Thema abgelegt werden, das sowohl der beruflichen Tätigkeit des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel einer berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann, oder 2. an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit auch in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt werden (Projektarbeit).

Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist bei der öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule einzubringen, vor deren Prüfungskommission der Prüfungskandidat die Berufsreifeprüfung abzulegen wünscht. An der Schule müssen die für die abzulegenden Teilprüfungen erforderlichen Fachprüfer zur Verfügung stehen. Das Ansuchen (mailen wir Ihnen gerne zu) hat zu enthalten: Den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 1 sowie des Geburtsdatums, die Wahl, ob die Teilprüfung “Lebende Fremdsprache” (§ 1 Abs. 1 Z 3) schriftlich oder mündlich abgelegt wird, Angaben zur Teilprüfung aus dem Fachbereich (§ 3 Abs. 1 Z 4), gegebenenfalls die in Aussicht genommene Anerkennung von Prüfungen gemäß § 8b Abs. 1 und 2 sowie den beabsichtigten Zeitpunkt der vor der Prüfungskommission (§ 5) abzulegenden Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung.

EINE Teilprüfung ist an einer öffentlichen höheren Schule abzulegen!

Im Falle der beabsichtigten Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 können die Angaben gemäß Z 4 auch einen Vorschlag für die Themenstellung und die inhaltliche Abgrenzung des fachlichen Umfeldes der Projektarbeit enthalten. Die Festlegung der Themenstellung und des fachlichen Umfeldes erfolgt auf Antrag und in Abstimmung mit dem Zulassungswerber durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission (Abs. 4).

Über die Zulassung hat der Vorsitzende der Prüfungskommission zu entscheiden.

Nach der Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist ein Wechsel der Prüfungskommission nicht mehr zulässig.

Die Fachbereichsprüfung entfällt bei:

  • Nachweis einer Meisterprüfung
  • Abschluss einer Werkmeisterschule
  • 3-jähriger Fachakademieausbildung
  • Diplomprüfung nach dem Krankenpflegegesetz

Auch einige andere Prüfungen können angerechnet werden. Genauere Auskünfte erhalten Sie im Landesschulrat f. NÖ bei Hofrat Mag. Markus Loibl:

Kursdauer: Pro Gegenstand 2 Semester = In vier Semestern zur Matura!

Nächster Beginn:

  • Englisch und Mathematik: Herbst 2023
  • Deutsch und Fachbereich (BWL & RW): Herbst 2024

Vorbereitungskurs Englisch

  • Kursleitung: Dr. Elke Schiebl-Van Veen
  • Kursnummer: 23W-194
  • Kurszeiten: Donnerstags, 18:15 – 21:35 (und nach Vereinbarung)
  • Kursbeginn: September 2023
  • Kursort: VHS-Krems, Fellnerhof

Vorbereitungskurs Mathematik

  • Kursleitung: Mag. Gerhard Wailzer
  • Kursnummer: 23W-193
  • Kurszeiten: Montags, 18:15 – 21:35 (und nach Vereinbarung)
  • Kursbeginn: September 2023
  • Kursort: VHS Krems, Fellnerhof

Hinweis für einen besseren Start in das Fach Mathematik: „Warm UP! Starthilfe BRP-Mathematik“ im August/September. Fragen Sie unter +43(2732)85798 nach den Details!

Vorbereitungskurs Deutsch

  • Kursleitung: Mag. Maximilian Brustbauer
  • Kursnummer: folgt
  • Kurszeiten: Mittwochs, 18:15 – 21:35 (und nach Vereinbarung)
  • Kursbeginn: 20. September 2022
  • Kursort: VHS-Krems, Fellnerhof

Vorbereitungskurs Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen

  • Kursleitung: Harald Hager BSc (WU)
  • Kursnummer: folgt
  • Kurszeiten: Montags, 18:00 – 21:20 (und nach Vereinbarung)
  • Kursbeginn: 19. September 2022
  • Kursort: BHAK Krems, Langenloiser Straße 22

Für alle Kurse gilt:

  • Umfang 2 Semester mit 160 Kurseinheiten (28-56 Meetings je nach Stundenplan) – Ausnahme Fachbereich = 120 Kurseinheiten. Eine Aufteilung in Präsenz-Einheiten und Distance-Learning bespricht Ihr/e Vortragende/r mit Ihnen.
  • Kursbeitrag: Pro Kurs: € 990,- (Landesförderung: 50%)
  • Zahlung: € 330,- – Anzahlung zu Kursbeginn, Rest in Monatsraten per Abbuchungsauftrag (10 x € 66,-)
  • Lesen Sie hier, wie auch Sie die Berufsreifeprüfung leistbar absolvieren können.
  • Hier finden Sie Details zu den einzelnen Kursen und können sich anmelden.

Details zu den Vorbereitungslehrgängen werden zeitgerecht bekannt gegeben und befinden sich dann auch hier bzw. +43-2732-85798 / info@vhs-krems.at.

Lesen Sie auch die entsprechenden Informationen auf den Seiten Wiener Volkshochschulen: Dort wird u.a. das Einstiegsnivau beschrieben, das Sie für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch benötigen. Die Materialien zum Download enthalten u.a. Selbsttests, Einstufungen, einen Mathematik-Auffrischungskurs und mehr.

Sprechen Sie mit uns, besuchen Sie uns im VHS-Büro: +43-2732-85798 / info@vhs-krems.at.