Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

01 Anregungen, Wünsche und Beschwerden:
Dafür stehen die zuständigen VHS-MitarbeiterInnen und die jeweiligen KursleiterInnen persönlich, telefonisch, brieflich, per Fax oder E-Mail zur Verfügung.
Weiters können Anregungen, Wünsche und Beschwerden im Briefkasten neben dem Eingang zum VHS-Büro deponiert werden.

02 Datenschutzgesetz:
Bitte beachten Sie unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen, die wir Ihnen gerne aushändigen.

03 Ermäßigungen:
Mitglieder der Volkshochschule erhalten einmal jährlich € 5,00 Ermäßigung. Schüler bezahlen bei den Sprachkursen (außer den Kindersprachkursen) 66 % des Kursbeitrages. Ermäßigung bei Kinderkursen von 50% für Geschwister.

EhepartnerInnenbonus: wenn beide EhepartnerInnen den gleichen Sprachkurs bei der VHS Krems besuchen, bezahlt ein/e Ehepartner/in nur 50% des Kursbeitrages.
Bei bestimmten EDV-, Sprach- und Gesundheitskursen kann der „AKplus-Bildungsbonus“ eingelöst werden. Die jeweiligen Kurse sind mit dem AKplus-Logo gekennzeichnet.

04 Frühbucherbonus:
Bei Buchung eines weiterführenden Sprachkurses bis zum Ende des Frühjahrssemesters für das folgende Herbstsemester werden bei Bar- oder Bankomatzahlung € 5,00 vom Kurspreis abgezogen.

05 Haftungsausschluss:
Die Österreichische Kulturvereinigung-Volkshochschule Krems übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Schäden an Leib und Gut, die Sie durch die Teilnahme an den Veranstaltungen unserer Vereinigung erleiden könnten. In diesen Haftungsausschluss sind auch die KursleiterInnen einbezogen.

06 Hausordnung:
Die jeweilige Hausordnung der benützten Kursstätten ist für alle KursteilnehmerInnen und Vortragenden verbindlich.

07 Kursanmeldung:
Anmeldungen zu den Kursen sind wie folgt möglich:

07.1. Mit Zahlschein: Auf dem Zahlschein oder der Überweisung sind alle erforderlichen Daten (Kursnummer, Kursbezeichnung, Daten zu Ihrer Person) bekannt zu geben, damit die Kursadministration erleichtert wird. Der Zahlschein gilt als Buchungsbeleg für den Kurs.
Sollte der gewählte Kurs bereits ausgebucht sein, erfolgt eine umgehende Benachrichtigung.

07.2. Telefonisch: +43(2732)85798 (Außerhalb der Bürozeiten kann jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden).

07.3. Persönlich im Büro der VHS Krems im FELLNERHOF – Obere Landstraße 10 – zu folgenden Öffnungszeiten: MO – FR 09:00 – 12:30 Uhr sowie abends nach Aushang

07.5. Mit E-Mail:    info@vhs-krems.at

07.6. Homepage: www.vhs-krems.at

07.7. Per Überweisung auf das Konto der VHS Krems bei der KREMSER BANK:
IBAN: AT 52 2022 8000 0407 4001     BIC: SPKDAT21XXX

Verbindliche Anmeldung:
Eine vorherige Anmeldung im Kursbüro ist für alle Kurse unbedingt erforderlich und verbindlich.

Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie ausnahmslos die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Krems.

Jede Kursbuchung ist ein verbindlicher Vertragsabschluss und verpflichtet zur Zahlung des Kursbeitrages. Für die Buchung ist die korrekte Angabe von Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnadresse, Telefonnummer und E-Mailadresse unerlässlich.

Die Verfügbarkeit der freien Plätze richtet sich nach Einlangen der Buchungen an der VHS Krems. Falls ein Kurs ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit sich auf die Warteliste zu setzen. Sie werden nur dann vom Kursbüro verständigt, falls ein Platz frei geworden ist.

08 Stornobedingungen:
Die Stornierung einer Kursbuchung kann nur schriftlich per Brief, E-Mail oder persönlich erfolgen. Eine persönliche Stornierung kann nur direkt bei der VHS während der regulären Öffnungszeiten des Büros erfolgen.

08.1 Stornogebühren:
Stornierung seitens der KurshörerInnen sind folgende Stornogebühren fällig:

  • Stornierungen bis 14 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei
  • Stornierungen bis 7 Tage vor Kursbeginn: 10 % der Kursgebühren
  • Stornierungen bis vor Kursbeginn: 20 % der Kursgebühren
  • Stornierung nach Beginn des Kurses oder Fernbleiben ohne Stornierung: 50 % der Kursgebühren

Die ausgeschriebenen Stornogebühren sind auch dann fällig, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine oder teilweise Zahlung erfolgt ist.

Ein Rücktritt im Falle einer Erkrankung ist nur unter schriftlicher Bekanntgabe im Kursbüro möglich. Eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 5,– wird eingehoben.

Sobald die Hälfte des Kurses besucht wurde, ist eine Kostenrückerstattung nicht mehr möglich.

Bei Änderungen der Kursleitung besteht keinerlei Anspruch auf Kostenrückerstattung.

09 Kursberatung:
Falls Sie nicht genau wissen, welcher Kurs der passende ist, oder Sie eine andere Bildungsinformation benötigen, wird zu den Büro-Öffnungszeiten eine Beratung angeboten. Es kann aber auch ein eigener Beratungstermin vereinbart werden.

10 Kursabsage:
Die VHS Krems behält sich grundsätzlich vor, bis zum Tag des Kursbeginns den Kurs abzusagen. Bezahlte Kursbeiträge werden rückerstattet.

11 Kursbeginn:
Den Kursbeginn bitte vormerken, da Sie von der VHS Krems vor Kursbeginn nur dann verständigt werden, wenn der Kurs verschoben oder abgesagt wird (etwa wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Erkrankung des Kursleiters).

12 Kursbeitrag:
Der Kursbeitrag ist bei jeder Kursankündigung ausgewiesen. Die Beträge sind spätestens bis zum festgelegten Anmeldeschluss zu entrichten. In den Kursgebühren sind Lehrmittel (z.B. Skripten, Bücher, Schreibmaterial, Werkstoffe wie Textilien usw.) in der Regel nicht enthalten. Es gilt zu beachten, dass die rechtzeitige Bezahlung des Kursbeitrages die Voraussetzung für die Kursteilnahme ist! Verspätete Anmeldungen ziehen keinen Anspruch auf Minderung des Kursbeitrages nach sich. Kursbeiträge decken im Wesentlichen die Kosten für die Honorare der Kursleiter, der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.

13 Kursbeitragsrückerstattung:
Diese erfolgt nur bei Nichtzustandekommen eines Kurses bis spätestens drei Wochen nach der Kursabsage.
Bei verspätetem Kurseinstieg wird der Kursbeitrag nicht reduziert.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrages für versäumte Kurseinheiten besteht grundsätzlich nicht! Nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann der Vorstand auf Antrag eine solche gewähren.

14 Kurswechsel:
Ein Kurswechsel ist nur nach Rücksprache mit der zuständigen Kursleitung und dem VHS-Büro möglich. Bei Wechsel des Kursleiters oder Kursortes sowie Zusammenlegungen von Kursen entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.

15 Kursort:
Die angegebenen Kursorte bitte beachten! Die MitarbeiterInnen im Büro der VHS Krems geben über deren Lage gerne Auskunft.

16 Kursbesuchsbestätigungen:
Die KursteilnehmerInnen erhalten bei regelmäßigem Kursbesuch (75% Anwesenheit) auf Wunsch eine Besuchsbescheinigung.

17 Kurse im Bereich Gesundheit und Bewegung:
TeilnehmerInnen an Kursen im Bereich Gesundheit und Bewegung müssen die dafür notwendigen allgemeinen gesundheitlichen und konditionellen Voraussetzungen erfüllen. Wenn spezielle körperliche Erfordernisse und /oder Vorkenntnisse notwendig sind, wird darüber in der Kursankündigung informiert.

18 Lehrbücher:
Diese werden im Allgemeinen von den Kursleitern zu Kursbeginn im Einvernehmen mit den Teilnehmern besorgt.

19 Materialkosten:
Diese sind in der Regel im Kursbeitrag nicht enthalten.

20 Mindestteilnehmerzahl:
Kurse können grundsätzlich nur mit einer gewissen Mindestteilnehmerzahl abgehalten werden. Bei knapper Verfehlung dieser Zahl kann der Kurs aliquot gekürzt oder nach Aufzahlung der Teilnehmer (Entscheidung bis zum 3. Kurstag) als Kleinst-Gruppe geführt werden.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Sprachkursen SECHS. Die Teilnehmerzahl ist bei allen Kursen aus pädagogischen oder räumlichen Gründen beschränkt.

21 Mitbringen von Tieren:
Das Mitbringen von Tieren in die Unterrichts- und Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.

22 Personenbezeichnungen:
Diese werden der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber in den meisten Publikationen in der männlichen Person geschrieben.

23 Programmänderungen:
Diese müssen vorbehalten werden, ebenso Druckfehler.

24 Rauchen:
Das Rauchen ist im Fellnerhof im gesamten Gebäude (auch im Hof und im Hauseingangsflur) nicht gestattet.

25 Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz:
Bei Kursanmeldungen mittels Fernkommunikationsmittel (Kommunikationsmittel, die zum Abschluss eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien verwendet werden können) gilt das Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz (geregelt im Konsumentenschutzgesetz KSchG).

26 Schnupperstunde:
Es besteht die Möglichkeit in Sprachkursen – nach Maßgabe freier Plätze und nach vorheriger Rücksprache mit dem Büro der VHS Krems zu „schnuppern“. Diese Regelung gilt nicht für Anfängerkurse. Spätestens nach dem 3. Kursabend hat der Teilnehmer sich entweder zum Kurs anzumelden oder den Kursbesuch zu beenden.

27 Stammhörerpass:
Sobald Sie 10 Kurse mit mindestens 12 Kurseinheiten absolviert haben, bekommen Sie einen Kurs um 50% ermäßigt.

28 Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt an den Kursen sind alle, die den Kursbeitrag entrichtet haben.
Bei begrenzter Teilnehmerzahl ist die Reihenfolge der Entrichtung der Kursgebühr maßgebend. Unsere KursleiterInnen sind verpflichtet, TeilnehmerInnen ohne Hörerausweis (Zahlscheinabschnitt bzw. Zahlungsbestätigung) vom Kursbesuch auszuschließen bzw. mit dem VHS-Büro diesbezüglich unverzüglich Kontakt aufzunehmen.
Bei Zertifikatskursen bzw. -prüfungen (ÖSD oder ECDL) wird der Zulassung eine eingehende Beratung durch die MitarbeiterInnen des VHS-Büros bzw. die zuständigen BereichsleiterInnen vorgelagert.

29 Unterrichtseinheit (UE):
1 UE dauert in der Regel 50 Minuten.
Unterrichtseinheiten, die durch gesetzliche Feiertage oder schulfreie Tage bzw. Verhinderung von KursleiterInnen ausfallen, werden nachgeholt.

30 Bild- und Videoaufnahmen:
Wir weisen darauf hin, dass bei unseren Kursen und Veranstaltungen (in den Gebäuden der VHS wie auch außerhalb) Bild- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Dokumentation und Bewerbung solcher Veranstaltungen gemacht werden und diese in analogen und digitalen Medien veröffentlicht werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre KursleiterIn, wenn Sie nicht auf solchen Aufnahmen erscheinen wollen.

31 Hausordnung:
Die Hausordnung ist einzuhalten. Die Räumlichkeiten, Geräte, Medien und das Inventar der VHS Krems sind mit größter Sorgfalt zu benutzen. Schäden jeglicher Art sind umgehend dem Kursbüro zu melden.

KursleiterInnen, KurshörerInnen und externe BenutzerInnen haften für selbstverschuldete Schäden und sind zu entsprechendem Ersatz verpflichtet.

32 Covid-19:
Alle Personen (KursleiterInnen, KurshörerInnen und externe BenutzerInnen, etc.), die das Gebäude der VHS Krems betreten, sind ausnahmslos zur Einhaltung der aktuell geltenden Covid-19 Schutz-, und Hygienemaßnahmen (z.B Maskenpflicht) verpflichtet. Bei Nichteinhaltung ist die VHS Krems berechtigt, die betroffenen Personen ohne Kostenersatz von der VHS Krems zu verweisen.